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Materielles und formelles Recht

Summer_Breeze

1.000er-Club
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6 Februar 2006
Beiträge
1.024
Ort
Seattle Grace
Hi :)

Bin gerade beim Lernen auf zwei Ausdrücke geraten, bei denen ich keinen Plan hab was sie genau sein sollen, bzw. der Unterschied ist. Unser super-hilfreiches Schulbuch konnte mir nicht weiterhelfen, bei Wikipedia & co. versteh ich nur Bahnhof und meine Schulkollegen könnens mir auch nicht wirklich erklären :( Deshalb hab ich gehofft, dass mir jemand von euch vielleicht weiterhelfen kann ;)

Bei den zwei Begriffen handelt es sich um einerseits das materielle Recht und das formelle Recht. Zwar steht im Buch, dass das formelle Recht im Privatrecht nicht besteht, da sich alle an das Gesetz halten müssen, doch davon werde ich nicht wirklich schlau.. wie gesagt, bei den Begriffserklärungen komm ich dann nicht draus :(

Kann mir jemand weiterhelfen?

Danke jetzt schon!!
 
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AW: Materielles und formelles Recht

Ich glaube am simpelsten könnte man es wie folgt sagen:

Das materielle Recht regelt z.B., dass du beim Verkauf deines Autos einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises hast.
Das formelle Recht regelt hingegen, wie du den Anspruch durchsetzen kannst.

Wenn du also dein Auto verkaufst und dir der Käufer den Preis nicht zahlt, kannst du gegen den Käufer Klage erheben.
Dass du den Preis bekommen musst ist materielles Recht und wie die Klage aussehen und wo du sie einreichen musst ist dann formelles Recht.

Oder noch einfacher: Materielles Recht ist schon ziemlich trocken, aber formelles Recht ist noch viel viel langweiliger. :D ;)
 
AW: Materielles und formelles Recht

Ich formulier auch einmal mit :D

Im Autofall heißt das:
Das materielle Recht sichert den Anspruch auf Eigentum, das formelle Recht den Anspruch auf Gerechtigkeit. Du hast das Recht darauf, dein Geld zu bekommen (du kannst es anfassen, also materiell), aber du hast ebenfalls das Recht, dein Geld einzufordern (formell, da du die Forderung an sich nicht anfassen kannst).

Ich hoffe, ich habs richtig verstanden... Ich finde nur, man lernt sowas am leichtesten, in dem man es in so vielen verschiedenen sätzen wie möglich formuliert. sonst lernt man nur auswendig und kanns letztendlich nicht frei wiedergeben.

Wenns falsch ist, einfach löschen :p
 
AW: Materielles und formelles Recht

Gerechtigkeit und Recht gehen jedoch manchmal auseinander.

Das mit dem "das Recht, das Geld einzufordern" ist so eine Sache.. das kann man bei anderen Beispielen auch eher so auslegen, dass es klar ins materielle Recht fällt.
Formelles Recht regelt, wie du es anstellst, dass du das Geld auch bekommst. Eben wie die Klage aussieht, wohin sie gehen muss, was du machen kannst, wenn du mit dem Urteil eines Richters nicht einverstanden bist, usw.

Wie genau musst du das denn überhaupt wissen/wiedergeben, Summer_Breeze?
 
AW: Materielles und formelles Recht

Also materielles Recht beschreibt das was (also was mir zusteht, eben im materiellen sinne) und das formelle das wie? *doofguck*
 
AW: Materielles und formelles Recht

Nicht wirklich das "wie es dir zusteht".
Das formelle Recht ist quasi das Verfahrensrecht.

Noch zu "das Recht, dein Geld einzufordern":
Dass du das Recht hast dein Geld einzufordern besagt ja quasi, dass du einen Anspruch hast auf das Geld und der Anspruch ergibt sich aus den materiellrechtlichen Regelungen.
Es gibt auch Normen im BGB, wo klar drinnen steht "... hat das Recht zu fordern ..." (z.B. das Recht die ausgeliehene Sache wieder zurück zu fordern)

Was es vielleicht ganz gut abgrenzt:

A verkauft das Auto an B.
B muss den Kaufpreis zahlen und A muss das Auto übergeben.
A übergibt das Auto.
B zahlt aber nicht.

A hätte hier aber den Anspruch, dass er von B das Geld bekommt. (materiellrechtlich)
A fordert somit das Geld von B.
B zahlt das Geld dann schließlich an A doch noch.

Alles ist fein, die Welt ist in Ordnung und hier kommt es gar nicht erst dazu, dass man sich über die formellen Sachen (hier im Falle: Zivilprozessordnung) Gedanken machen braucht.

Wenn B immer noch nicht zahlen will, käme es unter Umständen zu einem Rechtsstreit.
A will einklagen und dann beginnt das Formellrechtliche. Eben wo er klagen muss und was in der Klage stehen muss, usw. ...
Hier kann dann noch viel Formellrechtliches passieren. Die Klage ist fehlerhaft, falsches Gericht, usw.

Im formalen Recht geht es nicht mehr darum, wer den Anspruch auf das Geld hat oder nicht. Viel mehr - im Falle der Zivilprozessordnung (formales Recht) - wie der ganze Prozess geregelt ist.
 
AW: Materielles und formelles Recht

Woow, vielen Dank euch zwei für die Antworten! :D

Dann heisst das also, dass es im Privatrecht gar kein formelles Recht geben kann, denn sobald es zu einer Klage kommt, sind wir wieder im öffentlichen Recht und dort existiert das formelle Recht ja.

Okay, klang jetzt vielleicht nicht gerade verständlich, aber ich glaube, ich habe den Unterschied bzw. die zwei Begriffe verstanden. Materielles Recht ist das, was mir zusteht und das formelle Recht fängt da an, wo ich z.B. mit einer Klage, das, was mir zusteht einfordern muss. Verstehe ich das richtig?

@ Tosh: Ich muss die Begriffe erklären und anwenden können, in welcher Form genau, weiss ich nicht. Anhand von einem Beispiel oder es auf einen konkreten Fall, der uns beschrieben wird, anwenden.. je nach Lust und Laune unseres Lehrers ;)

Danke nochmals für eure Hilfe! (Und die Geduld!)
 
AW: Materielles und formelles Recht

So ist es.

In der Rechtsordnung findet sich das Prozessrecht im Öffentlichen Recht wieder. Denn hier herrscht ja keine Gleichordnung, sondern das Prinzip der Über-/Unterordnung.

Im formellen Recht sind aber auch viele viele Begriffe geregelt.

Bei Wiki ist die Gliederung der ZPO ganz nett dargestellt. Da sieht man dann eben Dinge wie Berufung, Revision, Gerichte, etc.
http://de.wikipedia.org/wiki/Zivilprozessordnung_(Deutschland)
 
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AW: Materielles und formelles Recht

Wuhuuu, ich hab's kapiert!! :D Wenn man's mal verstanden hat, ist's gar nicht mehr so schwer :)

Nochmals vielen, vielen Dank :danke: und gute Nacht!
 
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