Inhaltsverzeichnis
1 Administrative Gliederung 4
1.1 Gliederung Italiens 4
1.2 Geschichtliche Entwicklung der Regioni 6
1.3 Kompetenzen der Regionen 8
1.4 Bevölkerungsentwicklung 8
1.5 Fazit 9
1.6 Aktuelle Entwicklungen 11
1.7 Quellen 11
Abbildungsverzeichnis
Abb 1 Administrative Gliederung Italiens 4
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1 Bevölkerungsentwicklung in repräsentativen Regionen 8
1 Administrative Gliederung
1.1 Gliederung Italiens
Abb 1 Administrative Gliederung Italiens
Das Staatsgebiet der Republik Italien beträgt 301 336 km². Es ist damit etwas kleiner als Deutschland mit etwa 357 000 km². Italien hat etwa 58 Millionen Einwohner, etwa gleich viel wie Großbritannien oder Frankreich. Die Einwohnerdichte liegt mit 191 Einwohnern je km² zwischen der von Großbritannien (243 Einwohner je km²) und der von Frankreich (108 Einwohner je km²). Deutschland hat, zum Vergleich, etwa 230 Einwohner pro km².
Für Italien ist in vielen Fällen eine Angabe von statistischen Zahlen für den ganzen Staat wenig aufschlussreich, da sich Bevölkerung und Wirtschaft vor allem im Norden konzentrieren.
Aus diesem Grunde ist es zweckmäßig, Italien in vier große Teilbereiche zu gliedern und diese miteinander zu vergleichen. Die Grenzen dieser Teilbereiche kann man durch geographische Gegebenheiten festlegen. Italien wird dabei in Norditalien, Mittelitalien, Süditalien und Inselitalien gegliedert. Norditalien ist der bevölkerungsreichste und wirtschaftlich stärkste Teil und beinhaltet das gesamte Südtiroler Gebiet und die Poebene und reicht etwa bis an die Linie La Spezia - Rimini, die im Prinzip vom 44. Breitengrad gebildet wird. Nach Süden hin folgt dann zuerst Mittelitalien - etwa bis zur Verbindungslinie zwischen den Mündungen von Garigliano (Nordwestkampanien) und Fortore (Nordwestapulien). Der Rest der Halbinsel ist Süditalien. Inselitalien beinhaltet die Inseln Sardinien und Sizilien. Oft werden Süditalien und Inselitalien auch unter dem Begriff ,,Mezzogiorno" zusammengefasst.
Da die Erfassung statistischer Daten innerhalb von Verwaltungsbereichen erfolgt und die Grenzen dieser Verwaltungsbereiche nicht immer mit den oben festgelegten geographischen Grenzen übereinstimmen, erfolgt für statistische Zwecke die Einteilung Italiens in die vier Teilbereiche an Hand der durch die administrative Gliederung vorhandenen Grenzen.
Administrativ ist Italien in 20 Regionen gegliedert, die wiederum in insgesamt 103 Provinzen unterteilt sind.
Norditalien umfasst dabei die acht Regionen Piemont, Aostatal, Lombardei, Ligurien, Trentino-Südtirol, Venetien, Friaul-Julisch Venetien und Emilia Romagna. Die ersten vier bilden die statistische Einheit des Nordwestens, die anderen die des Nordostens.
Mittelitalien beinhaltet die vier Regionen Toskana, Marken, Umbrien und Latium.
Süditalien besteht aus den sechs Regionen Abruzzen, Molise, Kampanien, Apulien, Basilicata und Kalabrien.
Die restlichen zwei der zwanzig Regionen, Sizilien und Sardinien verkörpern Inselitalien.
Diese Regionen haben jeweils eine Hauptstadt, die gleichzeitig auch Hauptstadt einer der untergeordneten Provinzen ist.
Nach dieser statistischen Gliederung gehören zu Norditalien 40 % des Landes mit 119 897 km², zu Mittelitalien 19 % mit 58 350 km², zu Süditalien 24 % mit 73 263 km² und zu Inselitalien 17 % mit 49 798 km².
Die Verteilung der Einwohner betrug 1991 44,6 % in Norditalien, 19,2 % in Mittelitalien, 24,5 % in Süditalien und 11,7 % in Inselitalien.
1.2 Geschichtliche Entwicklung der Regioni
Eine Reihe der Namen heutiger Regionen treten bereits unter den elf Regionen zu Augustus` Zeiten auf. Sie wurden dann schon unter anderen römischen Kaisern in Anzahl und Größe verändert und ihre Bedeutung als politische Einheiten ging im Mittelalter vielfach verloren. In der Renaissancezeit versuchten die Humanisten die alten Namen wieder einzuführen. Trotz der oft ähnlichen Namen stimmen die heutigen Regionen in ihren Grenzen jedoch kaum noch mit den augusteischen überein.
Im Mittelalter entstanden neue räumliche Einheiten, deren Namen zum Teil noch heute übliche Landschaftsbezeichnungen sind. Einige der heutigen Regionen tragen solche Namen tragen, stimmen aber in ihrer Fläche nicht mehr mit den mittelalterlichen überein.
Auf Maestri (1867) geht der Vorschlag zurück, Gruppen von Provinzen unter der Bezeichnung ,,Compartimenti" zusammen zu fassen, die für statistische Erhebungen Anwendung fanden, aber keine Verwaltungseinheiten darstellten. Ab 1912 wurden diese Einheiten im ,,Annuario Statistico Italiano" in ,,Regioni" umgetauft.
Als Reaktion auf die Übertreibung des Zentralismus zu faschistischen Zeiten, erhielt die neue italienische Verfassung von 1947 in einem ihrer ausführlichsten Abschnitte das Ziel einer Regionalisierung Italiens und brachte damit erstmals seit 1912 wirkliche Neuerungen. Es entstanden vier Regionen mit Sonderstatut als neue Veraltungseinheiten. Ihre Schaffung war unumgänglich, um separatistische Bewegungen aufzufangen und internationale Verpflichtungen einzulösen.
Die Regionalisierung ist dann aber vorerst wieder verschleppt worden, weil Christdemokratische Partei (Democratia Cristiana DC) und Bürokratie eine Minderung ihrer Macht verhindern wollten. Dabei war gerade die DC, solange sie der Macht im Gesamtstaat nicht sicher war, für die Regionalisierung eingetreten. Einen umgekehrten Wechsel vollzogen die traditionell eher zentralistischen Linksparteien, nachdem sie in Rom nicht an die Macht gelangt waren.
Erst 1963 wurde eine fünfte Region mit Sonderstatut als neue Veraltungseinheit errichtet, Friaul-Julisch Venetien.
Die Errichtung der restlichen fünfzehn Regionen mit Normalstatut als Verwaltungseinheiten zögerte sich noch weitere Zeit hinaus und sie erhielten erst ab 1972 alle ihnen von der Verfassung zugedachten gesetzgeberischen Befugnisse. Grund für die erneuten Verzögerungen waren lange Streitereien über die Gesetze zur Wahl der Regionalräte und die Finanzierung der Regionen. In der Regionalgesetzgebung von 1970/71 wurden die Hauptstädte der Regionen bestimmt, was ebenfalls in einigen Fällen Konflikte mit sich führte. Es folgte die Übergabe von etwa 20 000 staatlichen Anstalten an die Regionen, was einen wesentlichen Schritt in Richtung Autonomie bedeutete.
Dennoch handelt es sich dabei nicht um einen Föderalismus, sondern nur um eine begrenzte Dezentralisierung der noch immer zentralistisch aufgebauten Verwaltung und Regierung.
1.3Kompetenzen der Regionen
Die Regionen verfügen über ein gewähltes Parlament (Consiglio regionale), aus dem eine Landesregierung (Giunta regionale) hervorgeht, die ihrerseits einen Ministerpräsidenten (Presidente della Giunta regionale) ernennt. Dieser besitzt allerdings auf Grund der geringen Kompetenzen der Regionen bei weitem nicht das politische Gewicht seines deutschen Pendants, des Ministerpräsidenten eines Bundeslandes. Zu den regionalen Kompetenzen zählen die Bereiche Museen und Bibliotheken, Berufsausbildung, Messen und Märkte, Raumplanung, Fremdenverkehr, Handwerk und Landwirtschaft, sowie das Gesundheitswesen.
Fünf dieser Regionen, nämlich Aostatal, Friaul-Julisch Venetien, Sardinien, Sizilien und Trentino-Südtirol haben darüber hinaus noch weitergehende Sonderrechte. Die beiden Provinzen Trient und Bozen, die zusammen die Region Trentino-Südtirol bilden, sind sogar weitgehend autonom. Als Zeichen dieser Autonomie hat Bozen zum Beispiel neben italienisch noch deutsch als gleichwertige Amtssprache.
1.4 Bevölkerungsentwicklung
In den letzten 150 Jahren gab es Verschiebungen des Bevölkerungsschwerpunktes, wie die Bevölkerungsdaten aus einigen Zensusjahren seit 1951 in Tabelle 1 erkennen lassen.
Zwischen 1951 und 1981, besonders deutlich aber zwischen 1961 und 1971, ist erkennbar, dass in einigen Regionen Süditaliens die Bevölkerungszahl zurückging, während sie in den Regionen des Nordens überproportional anstieg. Zwischen 1981 und 1991 hat ein gegenläufiger Prozess diese Verlagerung rückgängig gemacht und bis auf die autonomen Regionen Aostatal und Trentino-Südtirol wächst der Norden nicht mehr und hat teilweise deutliche Abnahmen zu verzeichnen. Trotz der größer gewordenen Einwohnerzahl Italiens gleicht sich die entsprechende Verteilung wieder dem alten Stand an.
Region
Einwohner in 1 000
Änderung in %
(′81-′91)
1951
1961
1971
1981
1991
Piemont
3 518
3 914
4 432
4 479
4 303
- 3,9
Aostatal
94
101
109
112
116
+ 3,6
Ligurien
1 567
1 735
1 854
1 808
1 676
- 7,3
Norditalien
21 163
22 661
24 964
25 701
25 330
- 1,4
Umbrien
804
795
776
808
812
+ 0,5
Marken
1 364
1 347
1 360
1 412
1 429
+ 1,2
Mittelitalien
8 668
9 387
10 298
10 803
10 911
+ 1,0
Abruzzen
1 227
1 206
1 167
1 218
1 249
+ 2,5
Kalabrien
2 044
2 045
1 988
2 061
2 070
+ 0,4
Süditalien
11 923
12 436
12 720
13 552
13 923
+ 2,7
Sizilien
4 487
4 721
4 681
4 907
4 966
+ 1,2
Sardinien
1 276
1 419
1 474
1 594
1 648
+ 3,4
Inselitalien
5 763
6 140
6 155
6 501
6 614
+ 1,7
Italien
47 516
50 624
54 137
56 557
56 778
+ 0,4
Tabelle 1 Bevölkerungsentwicklung in representativen Regionen