Hier habe ich noch etwas! Ich hoffe dass wird dir ein wenig weiterhelfen:
Eines der dunkelsten Kapitel in der Geschichte des Rechts / Von Felix S. Sutschek
Überall in Europa gab es Hexenprozesse, die meisten in Deutschland. Es war eine der größten Massentötungen von Zivilisten. Die Schätzungen bewegen sich zwischen mehreren Millionen und einigen Hunderttausend. Die untere Grenze ist wohl die richtigere. Bis weit in das Mittelalter reichen die Prozesse zurück. Das Erstaunliche daran ist, daß sie als Massenphänomen jedoch eine Erscheinung der Neuzeit, gleichzeitig mit Renaissance, Reformation und Rationalismus sind. Die meisten Opfer waren Frauen, besonders ältere, aus der unteren Gesellschaftsschicht, aber nicht nur, wie auch Beispiele aus Siebenbürgen zeigen. Aus meinem Buch "Statutele municipale ale sasilor din Transilvania", dessen deutsche Edition in Vorbereitung ist, möchte ich im Folgenden das Kapitel über die Hexenprozesse in Siebenbürgen wiedergeben.
In Deutschland wurde als Grundlage der Hexenprozesse die "Peinliche Gerichtsordnung" von 1532, auch Carolina genannt, angewendet. Im Artikel 109 wird folgendes bestimmt: "Item so jemand den Leuten durch Zauberey schaden oder nachtheyl zufügt, soll man straffen vom leben zum todt, und man soll solche straff mit dem fewer thun".
Obwohl die Carolina die wichtigste Quelle der strafrechtlichen Bestimmungen des siebenbürgisch-sächsischen Eigenlandrechts ist, wurde dieser Text so nicht übernommen. Im Buch IV Titel I § 13 heißt es allerdings: "Gibt jemand Tränke, die Früchte aus dem mütterlichen Leibe abzutreiben, oder Liebe gegen jemanden zu machen, wenn dies nicht aus bösem Vorsatz geschehen oder auch keinen Schaden bringt, so verliert diese Person einen Teil ihrer Güter und wird aus dem Lande verwiesen. Verdirbt (stirbt) aber ein Weib oder ein Mensch an solchen Tränken, sollen jene, die den Trunk gemacht und gegeben haben, am Halse gestraft werden." Diese Strafbestimmung wurde in einer extensiven Interpretation auch als juristische Grundlage für die Hexenprozesse verwendet. Dazu schrieb Carl Göllner in "Hexenprozesse in Siebenbürgen" folgendes: "Die Hexenprozesse wurden von den domini politicii, den Sachsen, Szeklern und dem Adel, bei einer willkürlichen Auslegung des Statutarrechts auf dem Königsboden und des Tripartitums in den Komitaten geführt. Die sozial und politisch rechtlosen Rumänen verfügten nicht über eigene Gerichtsinstanzen und waren auch nicht Urheber, leider aber Opfer des Hexenwahns."
Für die Geschichte der Hexenverfolgung war es kennzeichnend, daß Verfolgungen von Hexen geographisch auf jenen Teil Europas beschränkt blieben, wo die abendländischen Kirchen ihren Einfluß hatten. Die Vorstellung von Hexerei bestand im wesentlichen aus fünf Hauptelementen, und zwar daß die Hexe den Teufelspakt abschloß, die Teufelsbuhlschaft vollzog, durch die Luft flog, um den Teufelstanz auf dem Hexensabbat zu tanzen sowie daß sie Schadenszauber auszuüben vermag. Teufelspakt, das war der Abfall vom Gott der Christen, Teufelsbuhlschaft der Beischlaf mit dem Satan, meist einem kleinen schwarzen Männchen, das dann die Utensilien reichte für den Schadenszauber, für Krankheit und Tod von Mensch und Tier, und schließlich, fast das wichtigste, der Teufelstanz oder Hexensabbat, wohin die Hexen durch die Lüfte flogen und wo sie die anderen Hexen sahen, deren Namen sie dann unter der Folter preisgaben, die "Besagung", ohne die die großen Prozeßwellen gar nicht möglich gewesen wären.
Der Glaube an die Möglichkeit von Zauberei läßt sich durch das ganze Mittelalter und auch später beobachten und war, wie die Bestrafung einzelner Zauberer, bzw. häufiger Zauberinnen, in sehr vielen Kulturen verbreitet. Allerdings war die oben geschilderte kumulative Hexenvorstellung des Abendlandes den benachbarten Kulturkreisen, etwa dem Islam oder der jüdischen Kultur, ebenso unbekannt wie der griechisch-orthodoxen Kirche.
Um die Verfolgung der Hexen möglichst wirksam zu unterstützen, gab die Kanzlei des Papstes Innozenz VIII. im Jahr 1484 die sogenannte "Hexenbulle" heraus. Damit nicht genug, verfaßten die Dominikanermönche Heinrich Institoris und Jakob Sprenger 1487 den "Hexenhammer", ein Handbuch der Hexenverfolgung. Man könnte nun glauben, daß durch die Reformation die Hexenprozesse auf dem Gebiet, wo diese stattfand, ein Ende genommen haben. Dem war aber leider nicht so. Seit etwa 1550 begann die seit längerem stagnierende Zahl von Hexenprozessen wieder zu steigen und erlangte rasch eine völlig neue Dimension, so daß die Historiker den Beginn der großen abendländischen Hexenverfolgung in die Jahre um 1560 datieren müssen. Es war leider so, daß der Protestantismus den mystischen Nebel des Teufels- und Hexenglaubens nicht gelichtet hatte, sondern die Empfänglichkeit für den Hexenwahn wurde durch die einander bekämpfenden theologischen Systeme eher noch gesteigert. Keine der beiden verfeindeten Kirchen wollte im Kampf gegen das Diabolische nachstehen, und so erfolgte während des Ringens zwischen altem und neuem Glauben eine Steigerung der Hexenverfolgung (K. Baschwitz, "Hexen und Hexenprozesse", München, 1963, S. 120-121).
Die oben genannte Entwicklung kann man auch im Sachsenland feststellen. In der "Chronik der Stadt Hermannstadt" von Emil Sigerus sind einige dieser Hexenprozesse vermerkt. Am 10. Januar 1653 wurde die Witwe des Comes Seraphin wegen Hexerei verurteilt und auf dem Scheiterhaufen verbrannt; am 9. Februar 1675 starben zwei Hexen auf dem Scheiterhaufen, ebenso am 15. November desselben Jahres; am 11. November 1678 wurden sechs Hexen zum Tode verurteilt und endeten auf dem Scheiterhaufen; am 1. Juli 1690 wurde wieder eine Hexe zum Tode verurteilt und fand das gleiche traurige Ende.
Am 7. März 1718 wurde Katharina Schiffbäumer in Mühlbach wegen Hexerei zum Tode verurteilt. Nach vorangegangener Enthauptung ist ihr entseelter Körper verbrannt worden. Aufgrund von 15 Zeugenaussagen und dem durch Folter erzwungenen Geständnis wurden ihr unter anderem folgende Straftaten zur Last gelegt: Eines Nachts sei sie mit vier anderen Hexen bei der Zeugin erschienen, unter dem Vorwand, ihr Kind zu besuchen, worauf nach einiger Zeit das Kind starb. Bei einem Streit mit drei Nachbarn habe sie diesen gedroht, sie werden bald "Erde kauen". Nach einiger Zeit starben alle drei Nachbarn. Eine Zeugin sei um zwei Uhr nachts Brot backen gegangen; da bemerkte sie beim Haus der Schiffbäumer einen heftigen heißen Wind, daß sie fast umgefallen wäre, und plötzlich stand diese vor ihr und sagte, daß sie ihr helfen wolle. Nach diesem Ereignis war die Zeugin fünf Wochen schwer krank. Bei dem Tod eines Kindes hat die Schiffbäumer dieses gewaschen und angezogen und plötzlich floß dem Kind Blut aus der Nase. Da sagte sie: "Du armes Kind, vielleicht bist du wegen mir gestorben." Als ein Zeuge mit der Schiffbäumer einen Prozeß führte, drohte sie ihm, daß niemand gegen sie gewinnen könne, weder der Teufel noch andere Herren.
Im Juni 1692 wurde die Hebamme Bielz in Hermannstadt "lebendig zum Feuer verdammet". Im Urteil wurde ihr in vielen Fällen Schadenszauber zur Last gelegt, und zwar vorwiegend bei Kindern, die sie als Hebamme betreut hatte. Wenn sie mit dem Lohn nicht zufrieden war, starben diese kurz nach der Geburt oder waren zeitlebens behindert. Die Angeklagte gab aber auch Teufelsbuhlschaft und den Flug zum Hexensabbat zu: "Der Teufel ist ein Schalk, er kam in der Gestalt einer Katze und hab dessen begehren getan", oder "Der Teufel kam schwarz für mich mit Gänsefüßen und Gestalt eines Deutschen, gab mir einen Trank ein und bin immer in Gestalt einer Katze ausgefahren, und zwar einer weißen Katze. Der Leib blieb liegen und springen auf und davon und stoßen nirgend mehr an und kommen garwohin wir wollen, es geht gar geschwind davon..."