Meja
1.000er-Club
Für eifrige Fanclubgründer was kleines zu lesen :
Benötige ich für die Gründung eines Fanclubs die Genehmigung des jeweiligen Künstlers ?
Prinzipiell nein, da es sich bei einem bekannteren Künstler in der Regel um eine "Person des öffentlichen Lebens" handeln dürfte oder wie die Juristen sagen um eine "absolute" oder "relative Person der Zeitgeschichte". (Schwieriger wird die Entscheidung jedoch bei einem "Gelegenheitskünstler".) Dies hat zur Folge, dass man sich mit anderen Gleichgesinnten über "seinen" Künstler ohne rechtliche Gewissensbisse austauschen, Fotografien oder Autogrammkarten von diesem sammeln oder tauschen sowie gemeinsam mit anderen seine Musik anhören darf. Der private Charakter des Tuns sollte dabei gewahrt bleiben.
Sobald aber mit dem Namen, der Stimme, dem Bildnis und ähnlichen individuellen Merkmalen des Künstlers gewerbliche Zwecke verfolgt werden wie z.B. durch die Herstellung und den Verkauf von Autogrammkarten, Fanartikeln, Fotografien oder gar durch den Mitschnitt eines Konzertauftrittes des Künstlers, greift man in dessen Rechte aber auch - und das wird meist vergessen - in die Rechte des Fotografen und anderer ein. Auch die Betreibung einer homepage mit Fotografien oder gar hörbaren Musikstücken des Künstlers führt zu diversen rechtlichen Fragestellungen. Also Vorsicht - und sicherheitshalber die geplanten Aktivitäten vor deren Beginn von einem kundigen Rechtsanwalt überprüfen lassen, da es für eine abschliessende rechtliche Bewertung letztlich immer auf die Besonderheiten des Einzelfalles ankommt.
Nur am Rande: die geschilderten Situationen führen oft dazu, dass Künstler ihre Zustimmung zu einer Gründung eines Fanclubs und ihre mit dieser Zustimmung verbundene Unterstützung verweigern, da sie Bedenken haben, ob der Fanclub beispielsweise nicht überwiegend gewerbliche Zwecke verfolgt, die sich nicht mit denjenigen des Künstlers deckcn. Insofern empfiehlt es sich, von dem jeweiligen Künstlern oder dessen autorisierten Manager eine Zustimmung zur Gründung eines Fanclubs und insbesondere zur Nutzung des Namens als Bestandteil der Fanclubbezeichnung einzuholen
Benötige ich für die Gründung eines Fanclubs die Genehmigung des jeweiligen Künstlers ?
Prinzipiell nein, da es sich bei einem bekannteren Künstler in der Regel um eine "Person des öffentlichen Lebens" handeln dürfte oder wie die Juristen sagen um eine "absolute" oder "relative Person der Zeitgeschichte". (Schwieriger wird die Entscheidung jedoch bei einem "Gelegenheitskünstler".) Dies hat zur Folge, dass man sich mit anderen Gleichgesinnten über "seinen" Künstler ohne rechtliche Gewissensbisse austauschen, Fotografien oder Autogrammkarten von diesem sammeln oder tauschen sowie gemeinsam mit anderen seine Musik anhören darf. Der private Charakter des Tuns sollte dabei gewahrt bleiben.
Sobald aber mit dem Namen, der Stimme, dem Bildnis und ähnlichen individuellen Merkmalen des Künstlers gewerbliche Zwecke verfolgt werden wie z.B. durch die Herstellung und den Verkauf von Autogrammkarten, Fanartikeln, Fotografien oder gar durch den Mitschnitt eines Konzertauftrittes des Künstlers, greift man in dessen Rechte aber auch - und das wird meist vergessen - in die Rechte des Fotografen und anderer ein. Auch die Betreibung einer homepage mit Fotografien oder gar hörbaren Musikstücken des Künstlers führt zu diversen rechtlichen Fragestellungen. Also Vorsicht - und sicherheitshalber die geplanten Aktivitäten vor deren Beginn von einem kundigen Rechtsanwalt überprüfen lassen, da es für eine abschliessende rechtliche Bewertung letztlich immer auf die Besonderheiten des Einzelfalles ankommt.
Nur am Rande: die geschilderten Situationen führen oft dazu, dass Künstler ihre Zustimmung zu einer Gründung eines Fanclubs und ihre mit dieser Zustimmung verbundene Unterstützung verweigern, da sie Bedenken haben, ob der Fanclub beispielsweise nicht überwiegend gewerbliche Zwecke verfolgt, die sich nicht mit denjenigen des Künstlers deckcn. Insofern empfiehlt es sich, von dem jeweiligen Künstlern oder dessen autorisierten Manager eine Zustimmung zur Gründung eines Fanclubs und insbesondere zur Nutzung des Namens als Bestandteil der Fanclubbezeichnung einzuholen