Millyra
1.000er-Club
Also da ich am Dienstag eine Diskussion zu diesem Thema leiten muss, wollte ich euch hiermit um eure Meinung bitten *g*.
Es geht darum (Zeitungsartikel):
Pragmatischer Umgang mit dem Kopftuch
In der Schweiz dürfen Schüler religiöse Kleidung tragen
In dieser Woche ist in Frankreich ein Gesetz verabschiedet worden, das Schülerinnen das Tragen des Kopftuches verbietet. Religion und Schule - diese Kombination führt auch in der Schweiz regelmässig zu Auseinandersetzungen. Bis anhin herrscht zwar Pragmatismus, doch die Diskussion könnte auch hierzulande bald hitziger werden.
dgy. Bern, 13. Februar 2004
Noch findet die Kopftuchdebatte, wie sie etwa in Frankreich oder Deutschland geführt wird, in der Schweiz auf politischer Ebene kaum statt. Doch es gibt Hinweise, dass der Umgang mit dem Islam an öffentlichen Schulen auch hierzulande bald zum Thema werden könnte. So macht eine der SVP nahestehende Bürgerinitiative im Kanton Wallis derzeit gegen ein Schulbuch mobil, in welchem der Islam angeblich unkritisch dargestellt wird. Vertreter der SVP haben sich auf kantonaler Ebene bereits für ein Kopftuchverbot an Schulen ausgesprochen, etwa im Kanton Zürich. Dabei zeigt sich, dass nicht laizistische Motive im Vordergrund stehen, sondern die latente Angst vor islamistischem Fundamentalismus.
Bundesgericht schützt Verbot für Lehrerin
Religiöse Symbole an öffentlichen Schulen - dieses Thema ist ein Dauerbrenner. Auch in der Schweiz hat das Bundesgericht vor mehr als sechs Jahren bereits ein Urteil zur Kopftuchfrage gefällt. Eine Primarlehrerin beschwerte sich damals gegen eine Verfügung der kantonalen Erziehungsdirektion, welche ihr das Tragen der im Koran für Frauen vorgeschriebenen Kopfbedeckung im Unterricht untersagte. Das Bundesgericht wies die Beschwerde der Genferin ab, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erklärte sie in der Folge für unzulässig. Das Tragen religiöser Kleidung wird zwar durch die Glaubens- und Gewissensfreiheit (Artikel 15 der Bundesverfassung) geschützt, doch das gleiche Grundrecht garantiert auch religiös neutral gestalteten Unterricht an öffentlichen Schulen. Aus ähnlichen Überlegungen hatte das Bundesgericht bereits früher das Aufhängen von Kruzifixen in Primarschulzimmern der Gemeinden für unzulässig erklärt, wenn es angefochten wird.
Vorrang der Schülerinteressen
Doch das Bundesgericht machte in seinem Kopftuch-Entscheid gleichzeitig deutlich, dass die Religionsfreiheit an Schulen Gewicht hat und das Tragen eines Kopftuches unter Umständen durchaus zulässig sein kann. Es lehnte die Beschwerde der Lehrerin nämlich unter anderem wegen des Alters der Schüler von vier bis acht Jahren ab, in welchem eine Beeinflussung besonders leicht erfolgen könne. Mit anderen Worten: Ob ein für eine Oberstufenlehrerin ausgesprochenes Verbot ebenfalls geschützt würde, bleibt offen. Vor allem aber betrifft das Verbot anders als in Frankreich keine Schülerinnen. In zwei Entscheiden zur Glaubens- und Gewissensfreiheit von Schülern hat das Bundesgericht der Religionsfreiheit sogar Vorrang gegeben. In einem Fall erklärte es Schulabsenzen wegen religiöser Feiertage (es ging um das jüdische Laubhüttenfest) in einem gewissen Umfang als zulässig, in einem zweiten befand es eine von einer muslimischen Schülerin beantragte Dispensation vom Schwimmunterricht in einer gemischten Klasse als gerechtfertigt.
Kopftuch, Kippa, Turban und grosse Kreuze soll es an Frankreichs öffentlichen Schulen nicht mehr geben. Das beschloss die französische Nationalversammlung mit parteiübergreifender Mehrheit.
Auffällige religiöse Symbole haben in einem laizistischen Staat an öffentlichen Schulen keinen Platz. So entschied der französische Staatspräsident Jacques Chirac am 17. Dezember 2003. Zwar ist die Trennung von Religion und Staat in Frankreich schon seit 1905 fest geschrieben. Muslimische Lehrerinnen mit Kopftuch gibt es an öffentlichen franz. Schulen somit nicht – wohl aber muslimische Schülerinnen und Studentinnen. Nach offiziellen Angaben kamen im September 1256 Mädchen mit Kopftuch zum Unterricht. Für Chirac und die von ihm eingesetzte Expertenkomission ist das ein Widerspruch zum laizistischen Staat.
Die Pariser Nationalversammlung stimmte nun am Dienstag Nachmittag (10.02.04) über ein Verbot des islamischen Kopftuchs und anderer religiöser Zeichen an Frankreichs staatlichen Schulen ab. Nach dreitägiger Debatte gab es eine breite Mehrheit für das Gesetzt. Das Verbot, das neben dem islamischen Kopftuch auch die jüdische Kippa und grössere christliche Kreuze betrifft, soll mit Beginn des neuen Schuljahres in Kraft treten und nach einem Jahr überprüft werden. Es gilt nicht für Privatschulen.
Verbot als Mittel im Kampf gegen Diskriminierung?
In seiner Grundsatzrede erinnerte Chirac im Dezember an Fundamente des republikanischen Selbstverständnisses in Frankreich: Der Staat sei zur Neutralität in Bekenntnisfragen verpflichtet. Indem der Präsident zudem eine unabhängige Behörde zur Bekämpfung von Diskriminierung und zur Durchsetzung der Chancengleichheit ankündigte, versuchte der Laizismus – Gedanken zu bekräftigen – und damit absehbare Vorwürfe der französischen Muslime oder Juden zu entkräften. Diese hatten bereits im Vorfeld den Staatschef vor einem Verbot gewarnt. So hatte der französische Islamrat in einem Offenen Brief geschrieben, es dürfe nicht zu einem die Muslime diskriminierenden Gesetz kommen. Der französische Oberrabbiner Joseph Sitruk hatte kritisiert, dass ein Verbot eine erfolgreiche Integration aller Religionen verhindere.
Bis zum nächsten Schuljahr soll die Regierung eine Gesetzesvorlage zum Verbot erarbeiten. Unauffällige religiöse Zeichen wie kleine Kreuze, der Davidstern oder die islamische Hand der Fatima sollen dann jedoch weiter toleriert werden.
Tradition, Glaubensbekenntnis, Unterdrückung
Kritik kam nicht nur aus den Glaubengemeinschafen. Auch drei der vier grossen Erziehungs-Gewerkschafstverbände Frankreichs sprachen sich gegen eine „Stigmatisierung“ aus, die nach ihrer Ansicht von einem solchen Verbot ausgehe. Auch unter Studenten gehen die Meinungen über das Tragen vom Kopftuch auseinander. Während sich konservative Gruppen für das gesetzliche Verbot aussprechen, befürworten linksorientierte Studenten eher eine freie Regelung. „Religiöse Zeichen auf dem Uni-Campus werden bisher ohne besondere Aufmerksamkeit wahrgenommen“, so ein Studentenvertreter.
Das Kopftuch gehört zu den wohl umstrittensten Symbolen des islamischen Glaubens. Kritiker sehen darin ein Zeichen der Unterdrückung der Frauen; für viele Musliminnen ist es aber lediglich Ausdruck ihrer individuellen Religiösität. Allerdings ist das Kopftuch-Tragen an öffentlichen Bildungseinrichtungen zum Beispiel auch in der Türkei verboten, wo 99 Prozent der Bevölkerung dem Islam angehören. Auch dort gilt die strikte Trennung von Staat und Religion.
Was haltet ihr vom Kopftuchverbot, ist es sinnvoll, gibt es für irgendjemanden Vorteile deswegen?
Ist das Kopftuch ein Symbol der Unterdrückung der Frau?
Ist es richtig, da sich Angehörige eines anderen Glaubens bis zu einem gewissen Mass anpasssen sollten?
Stimmt es, dass die obligatorische Neutralität des Staates, die freie Ausübung des Glaubens verhindert?
Wenn das Kopftuch verboten wird, müssen dann alle anderen religiösen Zeichen auch verboten werden?
Ist es sogar ein Beginn einer strikten Kleiderordung?
Bin auf eure Meinungen gespannt
(hab in der Suchmaschine kein Thema wie dieses gefunden und hoffe wirklich, dass es noch keins gibt *g*, sonst entschuldige ich mich schon jetzt...)
Es geht darum (Zeitungsartikel):
Pragmatischer Umgang mit dem Kopftuch
In der Schweiz dürfen Schüler religiöse Kleidung tragen
In dieser Woche ist in Frankreich ein Gesetz verabschiedet worden, das Schülerinnen das Tragen des Kopftuches verbietet. Religion und Schule - diese Kombination führt auch in der Schweiz regelmässig zu Auseinandersetzungen. Bis anhin herrscht zwar Pragmatismus, doch die Diskussion könnte auch hierzulande bald hitziger werden.
dgy. Bern, 13. Februar 2004
Noch findet die Kopftuchdebatte, wie sie etwa in Frankreich oder Deutschland geführt wird, in der Schweiz auf politischer Ebene kaum statt. Doch es gibt Hinweise, dass der Umgang mit dem Islam an öffentlichen Schulen auch hierzulande bald zum Thema werden könnte. So macht eine der SVP nahestehende Bürgerinitiative im Kanton Wallis derzeit gegen ein Schulbuch mobil, in welchem der Islam angeblich unkritisch dargestellt wird. Vertreter der SVP haben sich auf kantonaler Ebene bereits für ein Kopftuchverbot an Schulen ausgesprochen, etwa im Kanton Zürich. Dabei zeigt sich, dass nicht laizistische Motive im Vordergrund stehen, sondern die latente Angst vor islamistischem Fundamentalismus.
Bundesgericht schützt Verbot für Lehrerin
Religiöse Symbole an öffentlichen Schulen - dieses Thema ist ein Dauerbrenner. Auch in der Schweiz hat das Bundesgericht vor mehr als sechs Jahren bereits ein Urteil zur Kopftuchfrage gefällt. Eine Primarlehrerin beschwerte sich damals gegen eine Verfügung der kantonalen Erziehungsdirektion, welche ihr das Tragen der im Koran für Frauen vorgeschriebenen Kopfbedeckung im Unterricht untersagte. Das Bundesgericht wies die Beschwerde der Genferin ab, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erklärte sie in der Folge für unzulässig. Das Tragen religiöser Kleidung wird zwar durch die Glaubens- und Gewissensfreiheit (Artikel 15 der Bundesverfassung) geschützt, doch das gleiche Grundrecht garantiert auch religiös neutral gestalteten Unterricht an öffentlichen Schulen. Aus ähnlichen Überlegungen hatte das Bundesgericht bereits früher das Aufhängen von Kruzifixen in Primarschulzimmern der Gemeinden für unzulässig erklärt, wenn es angefochten wird.
Vorrang der Schülerinteressen
Doch das Bundesgericht machte in seinem Kopftuch-Entscheid gleichzeitig deutlich, dass die Religionsfreiheit an Schulen Gewicht hat und das Tragen eines Kopftuches unter Umständen durchaus zulässig sein kann. Es lehnte die Beschwerde der Lehrerin nämlich unter anderem wegen des Alters der Schüler von vier bis acht Jahren ab, in welchem eine Beeinflussung besonders leicht erfolgen könne. Mit anderen Worten: Ob ein für eine Oberstufenlehrerin ausgesprochenes Verbot ebenfalls geschützt würde, bleibt offen. Vor allem aber betrifft das Verbot anders als in Frankreich keine Schülerinnen. In zwei Entscheiden zur Glaubens- und Gewissensfreiheit von Schülern hat das Bundesgericht der Religionsfreiheit sogar Vorrang gegeben. In einem Fall erklärte es Schulabsenzen wegen religiöser Feiertage (es ging um das jüdische Laubhüttenfest) in einem gewissen Umfang als zulässig, in einem zweiten befand es eine von einer muslimischen Schülerin beantragte Dispensation vom Schwimmunterricht in einer gemischten Klasse als gerechtfertigt.
Kopftuch, Kippa, Turban und grosse Kreuze soll es an Frankreichs öffentlichen Schulen nicht mehr geben. Das beschloss die französische Nationalversammlung mit parteiübergreifender Mehrheit.
Auffällige religiöse Symbole haben in einem laizistischen Staat an öffentlichen Schulen keinen Platz. So entschied der französische Staatspräsident Jacques Chirac am 17. Dezember 2003. Zwar ist die Trennung von Religion und Staat in Frankreich schon seit 1905 fest geschrieben. Muslimische Lehrerinnen mit Kopftuch gibt es an öffentlichen franz. Schulen somit nicht – wohl aber muslimische Schülerinnen und Studentinnen. Nach offiziellen Angaben kamen im September 1256 Mädchen mit Kopftuch zum Unterricht. Für Chirac und die von ihm eingesetzte Expertenkomission ist das ein Widerspruch zum laizistischen Staat.
Die Pariser Nationalversammlung stimmte nun am Dienstag Nachmittag (10.02.04) über ein Verbot des islamischen Kopftuchs und anderer religiöser Zeichen an Frankreichs staatlichen Schulen ab. Nach dreitägiger Debatte gab es eine breite Mehrheit für das Gesetzt. Das Verbot, das neben dem islamischen Kopftuch auch die jüdische Kippa und grössere christliche Kreuze betrifft, soll mit Beginn des neuen Schuljahres in Kraft treten und nach einem Jahr überprüft werden. Es gilt nicht für Privatschulen.
Verbot als Mittel im Kampf gegen Diskriminierung?
In seiner Grundsatzrede erinnerte Chirac im Dezember an Fundamente des republikanischen Selbstverständnisses in Frankreich: Der Staat sei zur Neutralität in Bekenntnisfragen verpflichtet. Indem der Präsident zudem eine unabhängige Behörde zur Bekämpfung von Diskriminierung und zur Durchsetzung der Chancengleichheit ankündigte, versuchte der Laizismus – Gedanken zu bekräftigen – und damit absehbare Vorwürfe der französischen Muslime oder Juden zu entkräften. Diese hatten bereits im Vorfeld den Staatschef vor einem Verbot gewarnt. So hatte der französische Islamrat in einem Offenen Brief geschrieben, es dürfe nicht zu einem die Muslime diskriminierenden Gesetz kommen. Der französische Oberrabbiner Joseph Sitruk hatte kritisiert, dass ein Verbot eine erfolgreiche Integration aller Religionen verhindere.
Bis zum nächsten Schuljahr soll die Regierung eine Gesetzesvorlage zum Verbot erarbeiten. Unauffällige religiöse Zeichen wie kleine Kreuze, der Davidstern oder die islamische Hand der Fatima sollen dann jedoch weiter toleriert werden.
Tradition, Glaubensbekenntnis, Unterdrückung
Kritik kam nicht nur aus den Glaubengemeinschafen. Auch drei der vier grossen Erziehungs-Gewerkschafstverbände Frankreichs sprachen sich gegen eine „Stigmatisierung“ aus, die nach ihrer Ansicht von einem solchen Verbot ausgehe. Auch unter Studenten gehen die Meinungen über das Tragen vom Kopftuch auseinander. Während sich konservative Gruppen für das gesetzliche Verbot aussprechen, befürworten linksorientierte Studenten eher eine freie Regelung. „Religiöse Zeichen auf dem Uni-Campus werden bisher ohne besondere Aufmerksamkeit wahrgenommen“, so ein Studentenvertreter.
Das Kopftuch gehört zu den wohl umstrittensten Symbolen des islamischen Glaubens. Kritiker sehen darin ein Zeichen der Unterdrückung der Frauen; für viele Musliminnen ist es aber lediglich Ausdruck ihrer individuellen Religiösität. Allerdings ist das Kopftuch-Tragen an öffentlichen Bildungseinrichtungen zum Beispiel auch in der Türkei verboten, wo 99 Prozent der Bevölkerung dem Islam angehören. Auch dort gilt die strikte Trennung von Staat und Religion.
Was haltet ihr vom Kopftuchverbot, ist es sinnvoll, gibt es für irgendjemanden Vorteile deswegen?
Ist das Kopftuch ein Symbol der Unterdrückung der Frau?
Ist es richtig, da sich Angehörige eines anderen Glaubens bis zu einem gewissen Mass anpasssen sollten?
Stimmt es, dass die obligatorische Neutralität des Staates, die freie Ausübung des Glaubens verhindert?
Wenn das Kopftuch verboten wird, müssen dann alle anderen religiösen Zeichen auch verboten werden?
Ist es sogar ein Beginn einer strikten Kleiderordung?
Bin auf eure Meinungen gespannt
(hab in der Suchmaschine kein Thema wie dieses gefunden und hoffe wirklich, dass es noch keins gibt *g*, sonst entschuldige ich mich schon jetzt...)