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ORF-Stellungnahme zum Streichen von Szenen
Im Folgenden der Kommentar des ORF zum Herausschneiden von Szenen:
Für Ihre E-Mail bedanken wir uns und teilen Ihnen dazu mit:
Die Sendeplätze der vom ORF ausgestrahlten Filme und Serien werden mit Verantwor-tung und Sorgfalt ausgewählt, alle angekauften Filme werden einzeln begutachtet und bewertet - im Gegensatz zur früher üblichen Praxis, Filme „im Paket" einzukaufen. Vor der Ausstrahlung werden Filme bei Bedarf auch „entschärft", das heißt, bei ORF Produktionen selbst gilt die Maxime, niemals Gewalt als Selbstzweck darzustellen.
Der ORF verlässt sich bei der Beantwortung der wichtigen Frage, wo die Grenze zu ziehen ist, ab der die Darstellung von Gewalt unberechtigt, überzogen, verniedlichend oder verherrlichend wirken kann, nicht ausschließlich auf sein eigenes Urteil. Er versucht vielmehr, den Empfehlungen der Jugendfilmkommission durch folgende Vorgangsweise zu entsprechen: Filme „ab 16" werden im Regelfall erst ab ca. 22.00 Uhr gesendet. Wenn es für diese Regel eine Ausnahme geben sollte, dann nur mit wesentlichen Schnitten – selbst auf die Gefahr hin, einen Teil des Publikums durch diese Schnitte zu verärgern oder gar zu verlieren.
Der ORF orientiert sich an den Empfehlungen der österreichischen Jugendfilmkommission und auch an der Indizierung anderer renommierter Institutionen (wie die Deutsche Frei-willige Selbstkontrolle Fernsehen): In Filmen werden alle Stellen, die Gegenstand einer solchen Indizierung sind, ebenfalls geschnitten. Bis Mitte 1996 wurde bei allen jenen Filmen, die vor Mitternacht ausgestrahlt worden sind, so vorgegangen.
Eine Ausstrahlung auch wochtags ist derzeit nicht geplant.
Im Folgenden der Kommentar des ORF zum Herausschneiden von Szenen:
Für Ihre E-Mail bedanken wir uns und teilen Ihnen dazu mit:
Die Sendeplätze der vom ORF ausgestrahlten Filme und Serien werden mit Verantwor-tung und Sorgfalt ausgewählt, alle angekauften Filme werden einzeln begutachtet und bewertet - im Gegensatz zur früher üblichen Praxis, Filme „im Paket" einzukaufen. Vor der Ausstrahlung werden Filme bei Bedarf auch „entschärft", das heißt, bei ORF Produktionen selbst gilt die Maxime, niemals Gewalt als Selbstzweck darzustellen.
Der ORF verlässt sich bei der Beantwortung der wichtigen Frage, wo die Grenze zu ziehen ist, ab der die Darstellung von Gewalt unberechtigt, überzogen, verniedlichend oder verherrlichend wirken kann, nicht ausschließlich auf sein eigenes Urteil. Er versucht vielmehr, den Empfehlungen der Jugendfilmkommission durch folgende Vorgangsweise zu entsprechen: Filme „ab 16" werden im Regelfall erst ab ca. 22.00 Uhr gesendet. Wenn es für diese Regel eine Ausnahme geben sollte, dann nur mit wesentlichen Schnitten – selbst auf die Gefahr hin, einen Teil des Publikums durch diese Schnitte zu verärgern oder gar zu verlieren.
Der ORF orientiert sich an den Empfehlungen der österreichischen Jugendfilmkommission und auch an der Indizierung anderer renommierter Institutionen (wie die Deutsche Frei-willige Selbstkontrolle Fernsehen): In Filmen werden alle Stellen, die Gegenstand einer solchen Indizierung sind, ebenfalls geschnitten. Bis Mitte 1996 wurde bei allen jenen Filmen, die vor Mitternacht ausgestrahlt worden sind, so vorgegangen.
Eine Ausstrahlung auch wochtags ist derzeit nicht geplant.